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    Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

    1. Übergabe des Fahrrads/E-Bikes an Dritte

    Mieter ist die im Vertrag benannte Person. Grundsätzlich ist nur diese Person zur vertragsgemäßen Nutzung berechtigt. Übergibt der Mieter das Fahrrad/E-Bike an Dritte, so haftet er grundsätzlich für alle Schäden, die an dem Fahrrad/E-Bike durch den Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden.

    1. Mietdauer, Übergabe, Rückgabe und Mietzins

    Der vereinbarte Mietzins ist bei Übergabe fällig. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrads/E-Bikes wird ein anteiliger Mietzins nicht erstattet. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. Für die verlängere Mietzeit (in Tagen) wird der Mietzins nacherhoben. Fahrräder/E-Bikes, die zum Vormittagstarif angemietet werden, sind bis zum im Mietvertrag festgelegten Ende des Vormittagstarifs zurückzugeben. Sollte die Rückgabe nicht bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein, ist der Vermieter berechtigt, die Differenz zum Tagesmietpreis nachzuverlangen. Fahrräder/E-Bikes, die zum Ganztagestarif oder zum Nachmittagstarif angemietet werden, sind bis 18:00 Uhr zurückzugeben, es sei denn, es wird ein individueller späterer Abgabetermin schriftlich vereinbart. Sollte der Mieter die angemieteten Fahrräder/E-Bikes nicht bis 18:00 Uhr zurückgeben, ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von 100,00 € pro Fahrrad/E-Bike zu verlangen. Der Mieter überzeugt sich selbst vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des Fahrrades/E-Bikes und teilt eventuelle Mängel und Schäden unverzüglich mit. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich vor Übernahme des Fahrrades/E-Bikes vorzunehmen und im Mietvertrag zu vermerken. Nachträgliche Reklamationen sind nicht zulässig und werden nicht anerkannt. Die gemieteten Fahrräder/E-Bikes und dessen ausgehändigtes Zubehör gemäß Mietvertrag sind vollzählig und mit der Ausstattung bei Übergabe des Fahrrades/E-Bikes zurückzugeben. Das Fahrrad/E-Bike ist im sauberen, gepflegten Zustand und frei von jeglicher Art von Schäden zurückzugeben. Bei grober Verschmutzung des Fahrrads/E-Bikes ist der Vermieter berechtigt, vom Mieter Kosten im Sinne einer Aufwandsentschädigung für die Reinigung des Fahrrads/E-Bikes zu erheben. Alle Schadensfälle, sowie Stürze oder Unfälle des Fahrrads/E-Bikes sind dem Vermieter bei Rückgabe unverzüglich anzuzeigen, damit das Fahrrad/E-Bike überprüft werden kann & entstandene Kosten zur Schadensregulierung von Vermieter an den Mieter erhoben werden können.

    1. Haftungsausschluss des Vermieters

    Jeder Mieter ist für sich selbst und auch für das gemietete Fahrrad/E-Bike verantwortlich. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bzw. Übernahme des Fahrrades/E-Bikes erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen, mangelfreien Zustand des Fahrrades/E-Bikes an. Die Haftung des Vermieters auf Sach- und Personenschäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind.

    1. Haftung des Mieters

    Mit der Übergabe des Fahrrades/E-Bikes einschließlich Zubehör und Schloss geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr gänzlich auf den Mieter über. Alle Leihgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten. Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftungsregelung, wenn er das Fahrrad/E-Bike beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Fahrrad/E-Bike, abgesehen von leichter Verschmutzung und Abnutzung im Rahmen einer üblichen Nutzung, in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Folgekosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallskosten. Sollte das Fahrrad/E-Bike während der Nutzung aufgrund Verschuldens des Mieters oder eines Verschuldens Dritter betriebsuntauglich werden, so hat der Mieter es auf eigene Kosten zum Vermieter zurück zu transportieren. Es besteht kein Anspruch des Mieters auf Rückholung des Fahrrades/E-Bikes in diesen Fällen, es sei denn, das Fahrrad wird aufgrund eines groben Mangels am Fahrrad betriebsunsicher.

    1. Nutzung des Fahrrades/E-Bikes

    Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung des Fahrrades/E-Bikes, der Transport ein oder mehrerer zusätzlichen Personen z. B. auf dem Gepäckträger, die Überladung eines Fahrrades/E-Bikes, das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrrad/E-Bike offensichtlich einen Schaden erleiden kann. Der Mieter hat sich gemäß den im Straßenverkehr geltenden Regeln fortzubewegen. Ausdrücklich verboten ist das Hinaus- oder Herunterfahren von Treppenstufen sowie das Überfahren von Bordsteinkanten oder vergleichbaren Hindernissen. Ferner ist es untersagt, das Fahrrad/E-Bike auf Downhill Strecken oder Bike-Parks zu benutzen. In diesem Falle verpflichtet sich der Mieter, bei unsachgemäßer Nutzung eine Vertragsstrafe von 350,00 € zu bezahlen.

    1. Schäden am Fahrrad und dessen Zubehör

    Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden bei Rückgabe des Fahrrades/E-Bikes anzuzeigen, siehe Ziffer 2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung dieser Verpflichtung fällt eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von 350,00 € an. Bei einem Unfall, bei dem das Fahrrad/E-Bike einen Schaden erleidet, ist der Mieter in jedem Fall, auch bei Bagatellschäden, verpflichtet, den Unfallhergang von der Polizei aufnehmen zu lassen. Bei selbstverschuldeten Unfällen haftet grundsätzlich der Mieter für Schäden am Fahrrad/E-Bike und daraus entstehende Folgeschäden sowie für die zu verantwortenden Fremdschäden. Bei fremd verursachten Schäden haftet der Verursacher für Schäden und Folgeschäden; um spätere Schuldfragen zu klären, ist deshalb der Unfallhergang von der Polizei aufzunehmen. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässig und mutwillig verursachte Schäden wie Kratzer, Schäden durch Umfallen des Fahrrades/E-Bikes usw., sowie für Schäden, die aus der Verletzung der Mietbedingungen resultieren. Dies schließt auch Folgeschäden ein. Sinngemäß gelten oben genannte Bedingungen auch dann, wenn es zu Schäden durch Vorgänge kommt, bei denen mehrere Mieter beteiligt sind, unabhängig davon, ob die Mieter in einer Gruppe sind oder nicht. Andere Werkstätten als die des Vermieters, darf der Mieter zur Reparatur nur mit Einwilligung oder vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragen, andernfalls trägt der Mieter die Kosten aus der Beauftragung selbst, sowie eventuelle Mehrkosten durch erneute Reparatur. Im Falle einer Beschädigung ist eine Vertragsstrafe in Höhe des Schadens zu bezahlen zzgl. etwaiger Sachverständigenkosten und Mietausfallkosten. Bei Verlust des Fahrradschlosses oder -Schlüssels oder Beschädigung/Verlust des Schlosses ist eine Vertragsstraße von 90,00 € zu zahlen. Der Vermieter ist ferner berechtigt, pro Schadenfall eine Bearbeitungspauschale von 30,00 € zu verlangen.

    1. Diebstahl/Verlust

    Der Mieter haftet grundsätzlich für Diebstahl, da es während der Mietdauer in seiner Kraft liegt, das Fahrrad/E-Bike entsprechend zu sichern und zu bewachen. Das Fahrrad/E-Bike ist gegen Diebstahl zu schützen. Ein Diebstahl ist unverzüglich an den Vermieter zu melden, ebenso ist der Diebstahl der Polizei zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, das Diebstahlprotokoll der Polizei an den Vermieter zu übergeben. Im Falle eines Diebstahls hat der Mieter den (Neu-)Wert des Fahrrades/E-Bikes zu ersetzen, einen Mietausfall sowie eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von 90,00 € zu bezahlen.

    1. Vertragsänderungen

    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

    1. Formerfordernis/salvatorische Klausel

    Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird diesem Vertragsverhältnis eine Regelung zugrunde gelegt, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielrichtung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen behalten unverändert ihre Gültigkeit.

    1. Reservierungen & Buchungen

    Reservierungen & Buchungen von Mieträdern/Mietebikes und damit verbundene Dienstleistungen sind grundsätzlich nur bei Ganztagesmieten möglich. Reservierungen & Buchungen von Halbtagesmieten sind nur im Einzelfall gestattet und müssen vom Vermieter vorab schriftlich angeboten & bestätigt werden. Wird eine Reservierung oder Buchung von einem oder mehreren Fahrrädern/E-Bikes im Sinne eines Vormietvetrages vom Mieter & dem Vermieter in einer seiner Geschäftsstellen geschlossen, so wird mit Unterzeichnung des Mietvertrages zugleich auch der anfallende Mietzins per Vorkasse fällig.

    1. Stornobedingungen

    Stornierungen, als auch Teilstornierungen, von Buchungen sind nur schriftlich bzw. per E-Mail möglich. Festgelegter Mietantritt/Mietbeginn ist immer der in der (Online-)Buchung/im Mietvertrag angegebene Start-Zeitpunkt. Sollte eine Teilstornierung/Stornierung bis zu 72 Stunden vor Beginn des Mietverhältnisses erfolgen, fallen keine Stornokosten an. Sollte eine Teilstornierung/Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, dabei bis zu 24 Stunden vor Mietantritt, ist der Mieter verpflichtet, 50 % des Gesamtmietzinses als Stornokosten zu bezahlen. Sollte eine Teilstornierung /Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Beginn des Mietverhältnisses erfolgen, sind 100 % des Gesamtmietpreises als Stornokosten zu bezahlen. Die Stornokosten können höher oder niedriger anzusetzen sein, wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweist oder der Vermieter nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

    11.1 Stornobedingungen bei Langzeitmieten/Gruppenmieten

    Stornierungen, als auch Teilstornierungen von Buchungen sind nur schriftlich bzw. per E-Mail möglich. Festgelegter Mietantritt/Mietbeginn ist immer der in der (Online-)Buchung/im Mietvertrag angegebene Start-Zeitpunkt. Sollte eine Teilstornierung/Stornierung bis zu 72 Stunden vor Termin erfolgen, fallen, bis auf die geleistete Anzahlung von 30% des Gesamtmietzinses, keine Stornokosten an. Sollte eine Teilstornierung/Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, dabei zu 24 Stunden vor Mietantritt, ist der Mieter verpflichtet, weitere 20 % des Gesamtmietzinses als Stornokosten zu bezahlen. Sollte eine Teilstornierung/Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Beginn des Mietverhältnisses erfolgen, sind 100 % des Gesamtmietpreises als Stornokosten zu bezahlen. Die Stornokosten können höher oder niedriger anzusetzen sein, wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweist oder der Vermieter nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Im Falle einer Online-Buchung, wird eine Auftragsbestätigung & Anzahlungsrechnung nach Bestätigung des Angebots durch den Kunden erstellt & versendet. Die entsprechende Anzahlung muss binnen des genannten Zahlungsziels geleistet werden.

     

    11.2 Stornobedingungen bei Großgruppen/Events

    Stornierungen, als auch Teilstornierungen von Buchungen sind nur schriftlich bzw. per E-Mail möglich. Festgelegter Mietantritt/Mietbeginn ist immer der der in der (Online-)Buchung/im Mietvertrag angegebene Start-Zeitpunkt. Sollte eine Teilstornierung/Stornierung bis zu 7 Tage vor festgelegtem Mietbeginn erfolgen, fallen, bis auf eine geleistete Anzahlung von 30% des Gesamtmietzinses, keine Stornokosten an. Sollte eine Teilstornierung/Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, dabei 72 Stunden vor Mietantritt, ist der Mieter verpflichtet, weitere 20 %des Gesamtmietzinses als Stornokosten zu bezahlen. Sollte eine Teilstornierung/Stornierung innerhalb von 72 Stunden vor dem Beginn des Mietverhältnisses erfolgen, sind 100 % des Gesamtmietpreises als Stornokosten zu bezahlen. Die Stornokosten können höher oder niedriger anzusetzen sein, wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweist oder der Vermieter nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Im Falle einer Online-Buchung, wird eine Auftragsbestätigung & Anzahlungsrechnung nach Bestätigung des Angebots durch den Kunden erstellt & versendet. Die entsprechende Anzahlung muss binnen des genannten Zahlungsziels geleistet werden.

    1. Datenschutz

    Unsere Datenschutzbedingungen finden Sie auf unserer Webseite. www.fahrradverleih-chiemsse.de/datenschutz

    Kontakt

    Nimm gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen Dir bei Fragen gerne persönlich weiter.

    Saisonbeginn: 1. März.

    Saisonschluss der Fahrradvermietung: nicht definiert, jedoch immer bei liegendem Schnee.

    Außersaisonale Buchungen nach individueller Vereinbarung möglich.


    Tel.: 08051 / 9614948

    Mobil: 0170 / 4851930

    10:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Wir sind die ganze Saison für euch da. Und das 7 Tage die Woche.

    Montag - Sonntag

    1000 - 1800 Uhr

    *Hauptsaison verlängernd abweichend

    E-Mail: info@fahrradverleih-chiemsee.de